Kundeninformation von Emmenegger Fides AG zu ausgewählten Neuerungen im KMU-Umfeld
Inhaltsverzeichnis
- Wichtiges zum COVID-19-Kredit (bitte nicht vergessen!)
- Home-Office und Telearbeit im Ausland
- Neuerungen Steuern Kanton Solothurn
- Säule 3a: Nicht alles einbezahlt?
- Neuerungen Lohnausweis 2026
- Abschaffung Eigenmietwert: Wird es wirklich einfacher?
- Vorsicht: Lohn versus Dividende
COVID-19-Kredit
Es gilt nach wie vor, an folgende Einschränkungen zu denken:
- Keine Dividenden und Tantiemen
- Keine Rückerstattung von Kapitaleinlagen (Reduktion des Gesellschaftskapitals)
- Keine Aktienrückkaufsprogramme
- Keine Gewährung neuer und keine Erhöhung der Aktivdarlehen von Aktionärs-, Gesellschafter- oder Gruppengesellschaftsdarlehen
- Keine Rückzahlung von Aktionärs-, Gesellschafter- oder
Gruppengesellschaftsdarlehen (Passivseite)
Dies gilt, solange der COVID-19-Kredit in Anspruch genommen wird.
Home-Office und Telearbeit im Ausland
Neu besteht eine Meldepflicht sowohl für den Arbeitgeber als auch für die kantonale Steuerbehörde, Lohndaten von Grenzgängerinnen und Grenzgängern an den jeweiligen Wohnsitzstaat zu übermitteln, sofern dies in einer zwischenstaatlichen Vereinbarung
(Doppelbesteuerungsabkommen oder Zusatzabkommen) vorgesehen ist und diese dazu aufgefordert werden.
Die neuen gesetzlichen Vorgaben und Meldepflichten im Zusammenhang mit Home-Office und Telearbeit im Ausland erhöhen die Transparenz grenzüberschreitender Arbeitsverhältnisse erheblich. Unternehmen und Mitarbeitende sind daher gut beraten, die relevanten
Sachverhalte frühzeitig zu analysieren und Rechtssicherheit zu schaffen.
Dabei sind insbesondere folgende Themenbereiche individuell zu prüfen:
- Arbeitsbewilligung
- Sozialversicherungsrechtliche Unterstellung (Anschlussfrage)
- Ort der Besteuerung
- Risiko einer ausländischen Betriebsstätte des Schweizer Arbeitgebers
- Anwendbares Arbeitsrecht
Neuerungen Steuern Kanton Solothurn
- Keine Solidarhaftung für Steuerschulden rechtlich getrennter Ehegatten ab 01.01.2025
- Konkubinatspaare neu Schenkungssteuer 15 %, bisher 30 %
Säule 3a: Nicht alles einbezahlt? Ab 01. Januar 2025 kein Problem mehr.
Für das Jahr 2025 können erstmals im Jahr 2026 nachträglich Einkäufe in die Säule 3a vorgenommen werden. Folgende Voraussetzungen müssen dabei kumulativ erfüllt sein:
- Für die Jahre des Einkaufs bestand eine steuerliche Abzugsberechtigung von Beiträgen.
- Der Maximalbetrag wurde nicht ausgeschöpft (es besteht eine Lücke).
- Im Jahr des Einkaufs muss der Maximalbetrag vollständig ausgeschöpft werden.
- Es ist noch kein Bezug einer Altersleistung erfolgt (ab 60 Jahren).
- Es ist ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen in der Schweiz sowohl im Jahr des Einkaufs als auch im Jahr der Lücke vorhanden.
Neuerungen Lohnausweis 2026
- Erhöhung Kilometeransatz auf CHF 0.75 (bisher CHF 0.70)
- Erhöhung des Freibetrags für Geschenke und Vergünstigungen von Seiten des Arbeitgebers
auf CHF 600 (bisher CHF 500).
Abschaffung Eigenmietwert: Wird es wirklich einfacher?
Die Abschaffung des Eigenmietwerts ist voraussichtlich per 01. Januar 2028 geplant. Insbesondere sollen auf kantonaler Ebene Kosten für Energie- und Umweltmassnahmen
und Rückbaukosten immer noch zum Abzug zugelassen werden. Denkmalpflegerische Arbeiten
sollen auch auf Kantons- und Bundesebene weiterhin zum Abzug zugelassen sein. Ebenfalls soll ein «Ersterwerberabzug» zur Förderung des selbstbewohnten Wohneigentums eingeführt werden. Konkret wären in einem solchen Fall auch Hypothekarzinsen anteilig während 10 Jahren abzugsfähig.
| Position | Abziehbar Bund | Abziehbar Kantone |
| Liegenschaftsunterhalt | nein | nein |
| Schuldzinsen quotal-restriktiv | ja | ja |
| Energiespar- und Umweltmassnahmen | nein | ja |
| Denkmalpflegerische Arbeiten | ja | ja |
| Rückbaukosten | nein | ja |
| Abzugsvortrag | nein | ja |
Lohn versus Dividende
Das St. Galler Gericht hat in einem aktuellen Urteil die bestehende Praxis bestätigt: Werden bewusst tiefe Löhne ausbezahlt und stattdessen überhöhte Dividenden ausgeschüttet, kann eine Umqualifikation der Dividende in einen beitragspflichtigen Lohn erfolgen. Massgebend ist das klare Missverhältnis mit dem Ziel der Umgehung von Sozialversicherungsabgaben.
Anhand der nachfolgenden Übersicht kann der Beurteilungsrahmen wie folgt dargestellt werden:

Für die Prüfung des orts- und branchenüblichen Lohnes können folgende Daten analysiert werden:
- Lohnvergleich Branche generell
- Lohnrechner Salarium des Bundes
- Art der Tätigkeit (reine Verwaltung von Beteiligungen oder operative Tätigkeit)
- Lohnvergleiche Vorjahre
- Lohnvergleiche innerhalb des Unternehmens
Orientierung in einem sich wandelnden rechtlichen Umfeld
Das Jahr bringt neue rechtliche und steuerliche Fragestellungen. Wir stehen Ihnen als verlässlicher Ansprechpartner zur Seite und unterstützen Sie bei der Einordnung aktueller Entwicklungen.
Die Partner Marc Hilfiker, Daniel Frick & Christian Emmenegger mit Team
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